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Rettungsaufzüge

Bei der Brandbekämpfung im Hochhaus ist ein Aufzug als leistungsfähiger, selbsttätiger vertikaler Rettungsweges unverzichtbar. Menschen mit zeitweisen oder dauerhaften Einschränkungen ihrer Mobilität sind alltäglich auf dieses Hilfsmittel angewiesen. Während die Grundausstattung eines Aufzuges neben seinem sicheren Betrieb höchstens eine Notrufeinrichtung vorsieht, konzentrieren sich die bekannten erweiterten Ausstattungskonzepte für den Brandfall auf eine Außerbetriebnahme mit kontrollierter Brandfallfahrt und auf eine Vollausstattung als Feuerwehraufzug in Hochhäusern.

Für bestehende Hochhäuser ohne Feuerwehraufzug bedeutet dies, dass die Einsatzkräfte in bekannten Fällen auf bis zu 70 m steigen müssen, ohne einen hinreichend sicheren vertikalen Verkehrsweg nutzen zu können. Dies erschwert eine Brandbekämpfung und ist besonders kritisch zu würdigen, da die betroffenen Gebäude allzu oft bauzeitliche Schwächen in Tragstruktur und Raumabschlüssen aufweisen.

Mobilitätseingeschränkte Personen werden, sofern sie in Brandschutznachweisen überhaupt betrachtet werden müssen, überwiegend betrieblichen Maßnahmen überlassen. Dies erfolgt aus Gründen der Verhältnismäßigkeit ohne gesonderte Betrachtung der gegebenen Grundrisse. So ist in Bestandsgebäuden das Verbringen dieser Personen in einen Treppenraum häufig nicht möglich, ohne diesen Rettungsweg unbrauchbar zu machen. Diese Herangehensweise erfüllt nicht den Ansatz der Gleichbehandlung.

Die Bezeichnung Rettungsaufzug verdeutlicht den Forschungsansatz, die Leistungsfähigkeit von Aufzügen auch schrittweise zu erhöhen, um sie so den Einsatzkräften der Feuerwehr als logistische Unterstützung und mobilitätseingeschränkten Personen als eigenständig nutzbaren Rettungsweg anbieten zu können.

Beachten Sie bitte die Veröffentlichungen zum Thema:

+ Textfassung zum Vortrag über Rettungsaufzüge EIPOS 2015

+ Vortrag über Rettungsaufzüge EIPOS 2015

+ Storyboard zum Vortrag über Rettungsaufzüge EIPOS 2015


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Abbildung nach DIN CEN/TS 81-76