Bei der Brandbekämpfung im Hochhaus ist ein Aufzug als
leistungsfähiger, selbsttätiger vertikaler Rettungsweges
unverzichtbar. Menschen mit zeitweisen oder dauerhaften
Einschränkungen ihrer Mobilität sind alltäglich auf dieses
Hilfsmittel angewiesen. Während die Grundausstattung eines
Aufzuges neben seinem sicheren Betrieb höchstens eine
Notrufeinrichtung vorsieht, konzentrieren sich die bekannten
erweiterten Ausstattungskonzepte für den Brandfall auf eine
Außerbetriebnahme mit kontrollierter Brandfallfahrt und auf eine
Vollausstattung als Feuerwehraufzug in Hochhäusern.
Für bestehende Hochhäuser ohne Feuerwehraufzug bedeutet dies, dass
die Einsatzkräfte in bekannten Fällen auf bis zu 70 m steigen
müssen, ohne einen hinreichend sicheren vertikalen Verkehrsweg
nutzen zu können. Dies erschwert eine Brandbekämpfung und ist
besonders kritisch zu würdigen, da die betroffenen Gebäude allzu
oft bauzeitliche Schwächen in Tragstruktur und Raumabschlüssen
aufweisen.
Mobilitätseingeschränkte Personen werden, sofern sie in
Brandschutznachweisen überhaupt betrachtet werden müssen,
überwiegend betrieblichen Maßnahmen überlassen. Dies erfolgt aus
Gründen der Verhältnismäßigkeit ohne gesonderte Betrachtung der
gegebenen Grundrisse. So ist in Bestandsgebäuden das Verbringen
dieser Personen in einen Treppenraum häufig nicht möglich, ohne
diesen Rettungsweg unbrauchbar zu machen. Diese Herangehensweise
erfüllt nicht den Ansatz der Gleichbehandlung.
Die Bezeichnung Rettungsaufzug verdeutlicht den Forschungsansatz,
die Leistungsfähigkeit von Aufzügen auch schrittweise zu erhöhen,
um sie so den Einsatzkräften der Feuerwehr als logistische
Unterstützung und mobilitätseingeschränkten Personen als
eigenständig nutzbaren Rettungsweg anbieten zu können.
Beachten Sie bitte die Veröffentlichungen zum Thema: